„Inhalte und Struktur sind urheberrechtlich geschützt.“
Die Schwäbisch Hall Facility Management GmbH – Gebäude und mehr – prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten regelmäßig. Die Daten und Informationen können sich trotz aller Sorgfalt inzwischen verändert haben. Eine Garantie oder Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf den Webseiten kann daher nicht übernommen werden. Dies gilt auch für Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Die Schwäbisch Hall Facility Management ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Websites, die durch solch eine Verlinkung erreicht werden können. Inhalte und Struktur des Schwäbisch Hall-Internet-Angebotes sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Daten und Informationen - insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen, Bildmaterial und interaktiven Modulen bedarf der vorherigen Zustimmung der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH.
Hinweisgebersystem der Schwäbisch Hall-Gruppe
Die Schwäbisch Hall-Gruppe hat zur Prävention gegen Wirtschaftskriminalität sowie zum Schutz der Reputation und der Vermögenswerte ein Hinweisgebersystem zur Übermittlung möglicher Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit, solche Hinweise über ein E-Mailportal oder über ein Telefonportal anonym zu melden.
Zum Hinweisgebersystem >
Beschwerdeverfahren gemäß LkSG
Neue Anpassungen zum Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem dient gleichermaßen als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es steht allen potentiell Beteiligten offen, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschen-rechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens, verbundene Unternehmen, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer entstanden sind.
Das Verfahren einer Meldung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz läuft folgendermaßen ab:
Die Meldung wird entweder über das Hinweisgebersystem whistleblow.org oder per Telefon entgegengenommen. Geht die Meldung per Telefon ein, wird der Hinweisgeber gefragt, ob ein Protokoll oder ein Vermerk des Gesprächs angefertigt werden darf.
Zu Beginn des Verfahrens wird geprüft, ob die Beschwerde beziehungsweise das Thema des eingegangenen Hinweises unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Im Falle einer Ablehnung wird eine kurze Begründung an die hinweisgebende Person erfolgen.
Dem Hinweisgeber wird eine Eingangsbestätigung zu seiner Meldung innerhalb von sieben Tagen zugestellt. Möchte der Hinweisgeber ein persönliches Treffen mit der zuständigen Person, wird ein solches Treffen innerhalb einer angemessenen Zeit anberaumt.
Die Meldung des Hinweisgebers wird dokumentiert. Sollte die Meldung per Mail eingehen, liegt bereits eine schriftliche Form der Meldung vor. Es muss keine weitere Dokumentation der Meldung stattfinden. Sollte die Meldung per Telefon eingehen, wird eine schriftliche Zusammenfassung des Inhaltes der Meldung in Form eines Vermerks oder eines Protokolls angefertigt. Die Dokumentation der Meldung ist dauerhaft abrufbar und wird unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots verwahrt und behandelt. Wenn ein Protokoll angefertigt werden sollte, wird dem Hinweisgeber die Möglichkeit gegeben, das Protokoll zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und zu unterschreiben.
Die Meldestelle hält während ihrer „Ermittlungszeit“ Kontakt zum Hinweisgeber, um den Sachverhalt zu erörtern. Wenn es nötig ist, kann die Meldestelle zudem weitere Male auf den Hinweisgeber zugehen und weitere Informationen einholen.
Nach dem Eingang der Meldung werden Folgemaßnahmen (insbesondere Einleitung interner Untersuchungen, Weitergabe an eine andere zuständige Stelle, Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde, Abhilfemaßnahmen, einvernehmlicher Beilegungsmechanismus) ergriffen.
Da es sich bei Hinweisen um besonders schützenswerte Informationen handelt, dürfen nur die im Vorfeld bestimmten Personen die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung des Hinweisgebers betreuen. Die Identitäten der hinweisgebenden Person als auch der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, und diejenigen, die sonst noch in der Meldung genannt werden, werden geschützt.
Die interne Meldestelle lässt dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Meldung eine Rückmeldung zukommen, in der die geplanten und/oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen mitgeteilt werden. Diese Rückmeldung erfolgt nur dann, wenn dadurch Nachforschungen oder andere Ermittlungen nicht gestört werden und die Rechte der in der Meldung genannten Personen nicht beeinträchtigt werden.
Die Dokumentation wird nach Abschluss des Verfahrens entsprechend der gesetzlichen Regelungen gelöscht.
Wirksamer Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde wird durch die Meldestelle gewährleistet. Diese verpflichtet sich, Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen nicht zu tolerieren und wird konkrete Maßnahmen ergreifen, mit denen Mitarbeitende oder Zulieferer rechnen müssen, wenn hinweisgebende Personen Repressalien ausgesetzt werden.
Kontaktdaten Bereich Recht- und Compliance
Ansprechpartner: Dr. Dirk Otterbach
Telefonnummer: +49 791 46 5322
E-Mail-Adresse: Dirk.Otterbach@Schwaebisch-Hall.de
Postadresse:
Persönlich/Vertraulich
Herrn Dr. Dirk Otterbach
Bereich Recht- und Compliance
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
Kontaktdaten Bereich Interne Revision
Ansprechpartner: Michael Seifert
Telefonnummer: +49 791 46 4535
E-Mail-Adresse: Michael.Seifert@Schwaebisch-Hall.de
Postadresse:
Persönlich/Vertraulich
Herrn Michael Seifert
Bereich Interne Revision
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall